Wir nehmen uns Zeit für Sie

 

Als zuweisende/r Arzt/Ärztin

Wir arbeiten partnerschaftlich mit unseren zuweisenden ÄrztInnen zusammen und suchen im gegenseitigen Austausch und Gespräch nach optimalen Lösungen und Therapie für unsere gemeinsamen PatientInnen.

Für Zuweisungen sind wir am besten erreichbar:

  • per Mail via: zpth-info@hin.ch
  • per Schreiben an: ZPTH, Dufourstrasse 131, 8008 Zürich

Wir bitten um

  • ein kurzes Überweisungsschreiben mit den PatientInnen-Daten und der Fragstellung
  • der Angabe, ob eine Blutungs- oder Thromboseneigungsabklärung gewünscht ist
  • der Angabe, ob eine Testung der Aspirin- oder Plavix-Wirkung gewünscht ist

 

Als PatientInnen

Termine lassen sich telefonisch am besten erfolgreich vereinbaren über:

  • Telefonnummer: +41 44 260 26 26
  • Öffnungszeiten:
    Mo 9-12, 14-16:30h
    • Di 9-12h
    • Do 9-12, 14-16:30h
    • Fr 9-12, 14-16:30h
  • Anschrift: ZPTH, Dufourstrasse 131, 8008 Zürich
  •  

Sie erreichen uns

  • Mit den öffentlichen Verkehrsmitteln via Haltestelle Höschgasse.
Lageplan Oeffentlicher Verkehr
  • Mit dem Privatauto
    • via Utoquai – Kreuzstrasse – Dufourstrasse.
    • Stundenparkplätze sind in der Höschgasse verfügbar.
ZPT Praxis Zürich Anfahrtsplan

In Notfällen und ausserhalb unserer Kontaktzeiten

  • Wenden Sie sich primär an Ihren betreuenden Arzt oder Ihre betreuende Ärztin
  • In Notfällen im Rahmen von Blutungen und akuten Thromboembolien konsultieren Sie die nächstgelegene Notfallstation oder die Notrufzentrale 114

Weshalb ist ein Zuweisungsschreiben notwendig?

Eine Abklärung bezüglich Blutungs- oder Thromboseneigung ist – obwohl es sich in beiden Fällen um eine Gerinnungsstörung handelt – im Ansatz aus Sicht des Gerinnungsmedizin und der dazugehörigen Laboruntersuchung eine komplett unterschiedliche Untersuchung. Besonders im Vorfeld einer Blutungsneigungsabklärung müssen Vorbereitungen getroffen werden, die einerseits zeit- und andererseits kostenintensiv sind, weshalb bereits vor Ankunft des Patienten in der Sprechstunde diese Vorarbeit abgschlossen sein muss.

Andererseits sind die Messungen von Faktoren- und Enzym-Aktivitäten hochsensible Tests, deren Resultate nicht selten im Grenzwert-Bereich liegen. Die Wiederholung dieser Tests ist die eine Konsequenz daraus, die Interpretation im klinischen Gesamtkontext aber eine andere, welche die entscheidende Leistung des betreuenden Arztes oder der betreuenden Ärztin darstellt. Je genauer und ausführlicher wir die klinische Vorgeschichte unserer PatientInnen kennen, desto eher lassen sich solche Resultate interpretieren und in einen Therapievorschlag umformulieren, der dem/der PatientIn letztendlich auch nützt. Deshalb hat für uns eine gute Dokumentation mit einem Überweisungsschreiben und der Fragestellung eine sehr grosse Bedeutung.

Im gesetzlichen Kontext hilft ein Zuweisungsschreiben mit Fragestellung die Kostendeckungsfrage effizient und im Sinne des Patienten abzuwickeln. Die meisten – aber nicht alle – unserer Abklärungen sind krankenkassenpflichtig, d.h. sie werden nach Berücksichtigung des Selbstbehalts und der Franchise übernommen. Bei Abklärungen, deren Deckung fraglich ist, hilft uns der Zuweiser den Sachverhalt vor der Untersuchung bei uns zu klären, damit wir nur die Tests vornehmen, die Sie in Kenntnis der Kostendeckungsfrage auch tatsächlich wünschen.